Die Anwaltskanzlei Jeffrey M. Herrmann bietet sich als Rechtsbeistand für
sämtliche Rechtsangelegenheiten an, die mit einer Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten einhergehen:
- Wahl der passenden amerikanischen Rechtspersönlichkeit
- Akkreditive
- Unternehmensbesteuerung in den USA
- Produkthaftung
- Internationale Geschäftsabschlüsse
- Angestelltengesetz in den USA
- Immobilienrecht
- Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren
- Verträge mit amerikanischen Vertretern
- Steuer - und Erbschaftsangelegenheiten für Ausländer mit Aufenthalt in den USA
- Internationaler "e-commerce"
Rechtsanwalt Herrmann promovierte 1971 an der Cornell University (Ithaca, NY) zum Doktor Juris und ist seit 1972 als Anwalt im Bundesstaat New York zugelassen. Zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit hält Rechtsanwalt Herrmann in Österreich regelmäßig Seminare für Geschäftsleute, die Filialen in den USA gründen wollen bzw. Geschäftstätigkeiten in den USA in Erwägung ziehen. Rechtsanwalt Herrmann verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Herrmann liegen in der Vertretung öffentlicher und privater europäischer Interessen in den Vereinigten Staaten. Er hat nicht nur Erfahrung als Rechtsberater unterschiedlichster österreichischer privater Unternehmen, sondern auch für das österreichische Generalkonsulat, die österreichische Aussenhandelsstelle und die Österreich-Werbung in New York. Rechtsanwalt Herrmann war, von 2001 bis 2003, adjunct Professor an die SUNY/ Westchester Community College.
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